Protokoll
Es gibt keine letzten Tabellen. Zu Ihrer eigenen arbeitsrechtlichen Absicherung empfehlen wir Ihnen, ein Stunden-Protokoll Ihrer literarischen Tätigkeit zu führen. Notieren Sie in diesem Protokoll, wann Sie wie viele Stunden an welchem Roman, Theaterstück oder Gedicht gearbeitet haben. Legen Sie nach Möglichkeit Rechner-Logs bei. Benennen Sie Zeugen. Nur so können Sie ein Gericht gegebenenfalls davon überzeugen, dass Sie im fraglichen Zeitraum wirklich an einem Meisterwerk gearbeitet haben, und nicht auf Internet-Schmuddelseiten zugange waren.