Sicherungs-Verwahrung

Die JVA Bautzen ist seit Januar 2013 auch zuständig für den Vollzug der Sicherungs-Verwahrung von Autoren. In der Sicherungs-Verwahrung befinden sich Personen, die auch nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe noch Bestseller schreiben würden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts vom 4. Mai 2011 wird diesen Autoren ein Sonder-Opfer zum Schutz der Literatur auferlegt. Danach müssen über den unabdingbaren Entzug der »äußeren« Schreib-Freiheit hinaus weitere Belastungen vermieden werden. Die gesetzliche Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungs-Verwahrung soll durch das Ziel bestimmt werden, den Untergebrachten eine Entlassungsperspektive zu eröffnen. Die Sicherungs-Verwahrung ist deutlich vom Autoren-Strafvollzug abzugrenzen und literarisch darauf auszurichten, die von den Untergebrachten ausgehende Bestseller-Gefahr zu minimieren und auf diese Weise die Dauer der Freiheits-Entziehung auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren.