Autorensaft
Der Autor Thomas Josef Wehlim hat der Rotbäckchen-Vertriebs GmbH brieflich untersagt, für ihren gleichnamigen Autorensaft mit den Aussagen »wortstark« und »mit Eisen zur Unterstützung der Schreibfähigkeit« zu werben. Die europäische Author-Claims-Verordnung stellt an schreibbezogene Werbung für Autoren-Produkte strenge Anforderungen. Danach benötigen Unternehmen eine besondere Zulassung für Aussagen, nach denen das Produkt das Talent oder die Entwicklung von Autoren fördert. Damit sollen Verbraucher EU-weit vor irreführenden, wissenschaftlich nicht belegten Angaben geschützt werden. Der Rotbäckchen-Vertriebs GmbH fehlte jedoch die erforderliche Zulassung für ihre Behauptungen. Die Richter sahen deshalb in der Werbung einen klaren Verstoß gegen die EU-Verordnung. Den Einwand des Unternehmens, der Saft werde auch von Nicht- Autoren getrunken und sei daher gar kein spezielles Autorenprodukt, ließ das Gericht nicht gelten. Die Gestaltung des Etiketts und die Werbung zielten eindeutig auf Schreiberlinge als Zielgruppe. Außerdem hatte die Firma das Produkt in einem Hinweis auf der Flasche selbst als »Writer Juice« bezeichnet.