Verwertung

Abgebrochene Tabletten. Hilf Herr meines Lebens. Kein sinnvoller Tag. Das Landgericht (LG) München hat auf die Klage eines wahrnehmungsberechtigten Urhebers gegen die Verwertungs-Gesellschaft Wehlim mit einem Teilurteil vom 19. Mai 2012 (Aktenzeichen 7 O 25540/11) festgestellt, dass die VG Wehlim nicht berechtigt sei, bei ihren
Ausschüttungen an den Kläger einen Romananteil abzuziehen.